KLASSE C

Erfahren Sie hier mehr über die Führerscheinklasse.

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

 Mindestalter: 21 Jahre; 18 Jahre für Personen, während oder nach einer Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder vergleichbarer Ausbildung oder nach erfolgter Grundqualifikation gem BKrFQG
 
Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
 
Eingeschlossene Klasse: C1

Share by: