Erfahren Sie hier mehr über die Führerscheinklasse.
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge nicht mehr als 8 m beträgt (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
Mindestalter: 21 Jahre; 18 Jahre für Personen, während oder nach einer Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder vergleichbarer Ausbildung
Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig