Erfahren Sie hier mehr über die Führerscheinklasse.
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht Personen, außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
Mindestalter: 24 Jahre; 23 Jahre, 21 Jahre
oder 18 Jahre unter bestimmten Voraussetzungen gem. BKrFQG
Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
Eingeschlossene Klasse: D1