Erfahren Sie hier mehr über die Führerscheinklasse.
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug
- der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombinationen 12.000 kg nicht übersteigt,
- der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 18 Jahre.
Vorbesitz Führerscheinklasse C1 notwendig
Eingeschlossene Klassen:
BE, bei Besitz von D1: D1E