Erfahren Sie hier mehr über die Führerscheinklasse.
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhänger oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
Mindestalter: 21 Jahre; 18 Jahre für Personen, während oder nach einer Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder vergleichbarer Ausbildung oder nach erfolgter Grundqualifikation gem BKrFQG
Vorbesitz Führerscheinklasse C notwendig
Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T
bei Besitz von D1: D1E
bei Besitz von D: DE